Eine Wählergemeinschaft (WGS oder WG)
Bürger für Bürger
In ihrer Fraktion als Stadt-, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder nehmen die Man- datsträger der Wählergemeinschaften also Partei für die Bürgerinnen und Bürger, ohne Partei zu sein. Sozusagen als Bürger für Bürger.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!
Wählergemeinschaften halten sich an den Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem es heißt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Nach dem Verständnis der Wählergemeinschaften kann sich die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik nicht allein in dem Urnengang bei der Kommunalwahl erschöpfen
Nicht nur am Tage der Wahl
Das Grundgesetz gilt nicht nur am Tage der Wahl, sondern während der gesamten Legislaturperiode. Die Wählergemeinschaften wollen erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch während dieser Periode mehr und mehr in den Entscheidungsprozess des Rates eingebunden werden. Sie müssen bei wich- tigen kommunalpolitischen Entscheidungen, wie z. B. bei der Aufstellung von Bebauungs- plänen oder bei Straßenbaumaßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der Anlieger zur Folge haben, rechtzeitig beteiligt werden.
Wir nennen das Bürgermitbestimmung
Ist es nicht recht und billig, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber mitbestimmen können, wie ihr Wohnort gestaltet wird, in dem sie leben und ihre Kinder aufwachsen? Die Lebens- und Wohnqualität kann im Einzelfall beträchtlich steigen, wenn die Bürger die Möglichkeit haben, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Das gilt z. B. auch für die Anlage von Kinderspielplätzen und alle anderen sozialen Belange.
Bürgernahe Politik
Die Wählergemeinschaften haben sich auf die Fahnen geschrieben, für jeden nachvoll- ziehbare, bürgernahe Politik zu machen. Enges „Parteidenken“ zum Zwecke einer Machtausübung ist Ihnen fern. Sie sind für die größtmögliche persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffent- liche Diskussion von Problemen, bei deren Lösung die Bürger im Mittelpunkt stehen und mitwirken können. Wählergemeinschaften streben in den Räten, Ausschüssen und im Kreistag eine sachliche Zusammenarbeit mit allen vertretenen Parteien und Gruppen an.
Die Sache hat Vorrang
Die Mandatsträger von Wählergemein- schaften setzen sich jederzeit für partei- politisch neutrale, allein der Sache dienende Entscheidungen ein. Da es bei den Wählergemeinschaften keine Partei- strukturen von oben nach unten gibt, sind die Mandatsträger auch keiner „übergeord- neten Ebene“ verantwortlich, sondern allein den Bürgerinnen und Bürgern.
Kommunalpolitik ohne Parteibrille
Ganz klar, dass Ratsmitglieder und Kreis- tagsabgeordnete der Wählergemeinschaft gemeinsame Ziele verfolgen. „Parteidisziplin“ und „Parteiräson“ sind jedoch Fremdwörter für sie. Rats- und Kreistagsmitglieder der WGen können zu allen Sachproblemen nicht nur ihren eigenen Standpunkt vertreten, sondern sich auch bei der Abstimmung frei ent- scheiden. Die so genannte „Parteibrille“, die in den Augen der Wählergemeinschaften eher ein Hindernis für sachliche Entschei- dungen darstellt, ist verpönt.
Kein Fraktionszwang
Mandatsträger von Wählergemeinschaften unterliegen grundsätzlich keinem Fraktionszwang. Dieser kehrt die Entscheidungsfreiheit oft in das Gegenteil um und dient allein der Machtausübung.
Jeder kann mitmachen
Jede parteilose Bürgerin und jeder parteilose Bürger kann in einer Wähler- gemeinschaft mitmachen und auf der Liste der Wählergemeinschaft für einen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeinderat bzw.
für den Kreistag kandidieren.
Alle arbeiten zusammen
Alle in der Arbeitsgemeinschaft der Schaumburger Wählergemeinschaften zusammengeschlossenen örtlichen Gruppen treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch.
Als Bindeglied zu den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden versteht sich die Delegiertenversammlung, in die jede WG zwei stimmberechtigte Mitglieder entsendet. Vor jeder Sitzung des Kreistages werden die aktuellen Themen von Delegierten und Abgeordneten diskutiert und Empfehlungen ausgearbeitet.
Wir helfen uns gegenseitig
Örtliche Initiativen zur Gründung einer Wählergemeinschaft können jederzeit auf Hilfe der WGS auf Kreisebene oder einer anderen örtlichen WG rechnen.
Anschriften finden Sie auf der Seite
Kontakt oder Örtliche WGen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns doch einfach an.