Gemeinsam vertreten wir die Interessen unserer Städte und Gemeinden auf Kreisebene und bringen unsere Erfahrungen aus der kommunalen Praxis in die politische Arbeit des Landkreises ein.
Dabei handeln wir unabhängig, überparteilich und ausschließlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Die WGS versteht sich als Plattform für den regelmäßigen Austausch der örtlichen Wählergemeinschaften.
Delegierte aller Mitgliedsgruppen beraten gemeinsam über aktuelle Themen des Landkreises, entwickeln Positionen und begleiten die Arbeit der Kreistagsfraktion.
Die Entscheidungen werden demokratisch getroffen und orientieren sich stets an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schaumburg.
Die Kreisgruppe trägt den Namen Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) und hat ihren Sitz in Stadthagen.
Die Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) ist der Zusammenschluss der örtlichen Wählergemeinschaften des Landkreises Schaumburg. Sie ist unabhängig, über- parteilich und überkonfessionell. Ihre Ziele sind ausschließlich darauf gerichtet, im Rahmen der demokratischen Ordnung an der politischen Willensbildung auf Kreisebene mitzuwirken. Die WGS beteiligt sich zu diesem Zweck mit eigenen Kandidaten an der Kreistagswahl.
Die Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) ist eine Wählergruppe im Sinne des § 21 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG).
Mitglied der Wählergemeinschaft Schaum- burg (WGS) kann jede Wählergemeinschaft eines Ortes im Landkreis Schaumburg werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung besteht das Recht des Einspruchs. Über den Einspruch entscheidet die Delegiertenversammlung. Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten die Interessen der WGS schädigt, kann es nach Anhörung durch die Delegiertenversammlung ausgeschlossen werden.
Organe der Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) sind:
4.1 die Delegiertenversammlung (der Arbeitskreis) und
4.2 der Vorstand.
Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder / Delegierten.
Die Delegiertenversammlung (der Arbeitskreis) setzt sich aus je 2 Delegierten der örtlichen Wählergemeinschaften zusammen. Weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder der örtlichen Wählergemeinschaften sind jederzeit willkommen.
Die Delegierten treffen sich regelmäßig vor der Kreistagssitzung mit den WGS-Abgeordneten zu einer erweiterten Fraktionssitzung. Bei Bedarf werden weitere Treffen im Arbeitskreis auch kurzfristig per Telefon vereinbart. Einladungen erhalten die Delegierten sowie die Kreistagsabgeordneten der WGS.
Die erste Delegiertenversammlung im Jahr gilt als Jahreshauptversammlung. Außer der letztjährigen Niederschrift sind der Kassenbericht, der Kassenprüfbericht und der Antrag auf Entlastung des Vorstandes zur Entscheidung vorzulegen.
Folgende Beschlüsse obliegen der JHV:
Je nach Wahltermin ist zu diesem Zweck eine Delegiertenversammlung einzuberufen.
Der Vorstand besteht aus:
Wahlbewerber der WGS können nur Mitglieder der örtlichen Wählergemeinschaften sein. Sie müssen sich vor der Wahl verpflichten, im Falle ihrer Wahl für den Kreistag:
– die Ziele der WGS zu vertreten,
– eine gemeinsame Fraktion zu bilden und zu regelmäßigen Sitzungen mit den Delegierten des Arbeitskreises zusammen zu kommen
– Anregungen und Wünsche der örtlichen WGen entgegenzunehmen
Die Auflösung der Kreisgruppe der Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Delegiertenversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Delegierten beschlossen werden. Diese Versammlung beschließt auch über die Art der Auflösung und die Verwendung des verbliebenen Vermögens.
Stadthagen, den 3. April 1991
Der Vorstand
Hans Bielefeld, Vorsitzender